Am 8. November 1820 stellte die israelitische Kultusgemeinde von Steinbach am Glan einen offiziellen Antrag beim Bürgermeisteramt von Münchweiler am Glan, einen eigenen Begräbnisplatz einrichten zu dürfen. Die Notwendigkeit eines separaten Friedhofs ergab sich aus den religiösen Vorschriften des Judentums, die eine Bestattung nach spezifischen Regeln und Ritualen erfordern. Die erforderlichen finanziellen Mittel waren vorhanden, und das geeignete Grundstück stand bereit. Nach sorgfältiger Prüfung und Zustimmung der Behörden konnte der jüdische Friedhof schließlich im Jahr 1826 nordöstlich von Steinbach angelegt werden. Dieser Ort sollte fortan eine zentrale Rolle im Leben der jüdischen Gemeinde spielen.
Am 25. Mai 1857 wies der israelitische Synagogenverband darauf hin, dass ein Teil der Umfassungsmauer des Begräbnisplatzes eingestürzt war. Die Juden in Steinbach, die damals ein Drittel der gemeindlichen Steuereinnahmen ausmachten, baten die Kommune um finanzielle Unterstützung zur Reparatur. Dies verdeutlicht nicht nur die wirtschaftliche Bedeutung der jüdischen Bevölkerung für die Region, sondern auch ihre Herausforderungen bei der Pflege und dem Erhalt religiöser Einrichtungen.
Ein Schreiben des Synagogenverbands vom 4. Juni 1859 liefert weitere Einblicke: Neben den jüdischen Einwohnern von Steinbach fanden auch Juden aus den umliegenden Gemeinden wie Brücken, Börsborn und Waldmohr auf diesem Friedhof ihre letzte Ruhe. Im selben Jahr, im November 1859, entschied das Landkommissariat Homburg, dass die jüdische Gemeinde nicht an den Kosten für den christlichen Begräbnisplatz beteiligt werden dürfe. Diese Entscheidung betonte die Eigenständigkeit der jüdischen Gemeinde und die Notwendigkeit, ihre Infrastruktur selbstständig zu unterhalten. 1861 wurden schließlich Teile der Reparaturkosten für die Friedhofsmauer übernommen, was auf eine gewisse Unterstützung durch die Behörden hinweist.
Im Jahr 1891 wurde der jüdische Begräbnisplatz aufgrund des zunehmenden Bedarfs erweitert. Die Kosten für diese Maßnahme wurden von der jüdischen Gemeinde getragen. Gleichzeitig mussten auswärtige Juden, die den Friedhof nutzten, eine Gebühr von 15 Mark pro Grabstelle entrichten. Diese Regelung führte zwar zu Beschwerden, blieb jedoch bestehen. Sie unterstreicht die finanzielle Belastung, die mit der Pflege und Erweiterung eines Friedhofs verbunden war, insbesondere für kleinere Gemeinden.
Im Januar 1935 wurde der Friedhof Opfer von Vandalismus, als Kinder mehrere Grabstätten beschädigten. Der entstandene Schaden wurde auf 300 Mark geschätzt. Dieser Vorfall spiegelt die zunehmende Unsicherheit wider, der jüdische Gemeinden in Deutschland in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg ausgesetzt waren.
Die nationalsozialistische Verfolgung führte schließlich zur Emigration und Deportation der jüdischen Einwohner Steinbachs. Nach dem Zweiten Weltkrieg lebten nur noch zwei Juden in der Gemeinde. Mit ihrem Tod fanden die letzten Beisetzungen auf diesem Friedhof statt. Der Friedhof selbst wurde jedoch nicht vergessen.
Seit 1979 wurde der Friedhof dreimal von unbekannten Tätern geschändet, ein trauriges Zeugnis von anhaltender Respektlosigkeit gegenüber der jüdischen Geschichte und Kultur in der Region. Dennoch überlebte der Friedhof die schwierigen Zeiten und ging nach dem Krieg in den Besitz der israelitischen Kultusgemeinde der Pfalz über. Seitdem wird er von der Ortsgemeinde gepflegt, die sich bemüht, diesen bedeutenden Ort der Erinnerung zu bewahren. Der Friedhof bleibt ein stilles, aber kraftvolles Symbol für die einst lebendige jüdische Gemeinde in Steinbach und ihre tragische Geschichte.